Die Grundausbildung orientiert sich thematisch an der sog. Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV), welche am 1. September 2017 in Kraft getreten ist. Inhalt, Umfang und Qualität der Ausbildung entsprechen den Vorgaben des § 5 Abs. 1 Mediationsgesetz.
Die Grundausbildung (120 Stunden) in Kombination mit dem Aufbau Familienmediation (80 Stunden), zusätzlichen (Gruppen-)Supervisionen sowie der Dokumentation von vier Mediationsfällen erfüllen die Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation (BAFM) und damit das Führen des geschützten Titels "Mediator*in BAFM".
zurück zu "Ausbildung" oder weiter zu "Termine"